- Unternehmen
- Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Arbeitsschutzgesetz § 12, „Unterweisung“
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 29, Unterweisung über Gefahren“
- Betriebssicherheitsverordnung § 12, „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“
- Biostoffverordnung § 12, „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
- Gefahrstoffverordnung § 14, „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 11, „Unterweisung der Beschäftigten“
- Röntgenverordnung § 36, „Unterweisung“
- Strahlenschutzverordnung § 38, „Unterweisung“
- DGUV Vorschrift 1 – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ § 4, „Unterweisung der Versicherten“
- Veränderungen im Personalbestand
-
- Einstellung
- Versetzung
- Einsatz von Fremdfirmen
- Veränderungen in der Ablauforganisation
-
- Aufgaben
- betrieblichen Abläufe
- gefährliche Arbeiten
- Einführung neuer Technik und Stoffe
-
- Maschinen
- Geräte
- Werkstoffe
- Rohstoffe und Betriebsstoffe
- Ereignisse
-
- Schadensereignisse
- Unfälle
- Beinaheunfälle
- festgestellte Sachverhalte
-
- Betriebsbegehung
- beobachtetes Fehlverhalten
- gezielte Rückfragen von Mitarbeitern
- die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten
- die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
- je nach Absprache und Erfordernis, z.B.
- Notausgänge
- Elektrischer Strom
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeiten an Maschinen
- Transport von Sachen
- Arbeiten in Höhen
- Verbandskasten + Verbandbuch
- Notruf
- Betriebliche Notfallorganisation
- Feuerlöscher
- Sicherheitszeichen
- Befugtes Personal
- Persönliche Arbeitsfähigkeit
- Unfallmeldung
- Umgang mit Gefahrenstoffen
- dem Anlass entsprechend (1 - 2 Unterrichtseinheiten)
- je nach Bedarf modular erweiterbar
- maximal 30 Teilnehmer/-innen
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