- ein SICHERHEITSKONZEPT entsteht auf der Basis der Analyse möglicher Angriffs- und Schadenszenarien
- mit dem Ziel, ein definiertes Schutzniveau zu verwirklichen
- aus dem festgestellten Gefährdungspotential resultiert ein Bedarfsplan (Sicherheitsmaßnahmen)
- HOMOGENITÄT + VOLLSTÄNDIGKEIT + WIRKSAMKEIT + VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DER KOSTEN
- systematische Ermittlung der Gefährdungen, z.B.
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- elementare Gefahren (Feuer, Naturkatastrophen, Personalausfall, ....)
- höhere Gewalt (Feuer, Blitz, Wasser, Personalausfall, ....)
- organisatorische Mängel (fehlende Regelungen und Schulungen, .....)
- menschliche Fehlhandlungen (Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, ....)
- technisches Versagen (Ausfall der Stromversorgung, ....)
- vorsätzliche Handlungen (Diebstahl, Vandalismus, Anschlag, ....)
- Bewertung der Gefährdungen
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- Eintrittswahrscheinlichkeit
- Schadenshöhe
- Bestimmung des gesetzliche geforderten und selbst definierten SOLL-Zustandes
- Analyse des Handlungsbedarfes
- Ableiten von Sicherheitsmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
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- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Personelle Maßnahmen
- Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten
- Ermittlung alternativer Lösungen
- Feststellung und Bewertung vorhandener Restrisiken
- Planung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen, z.B. in dem Bereichen
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- Infrastruktur
- Organisation
- Personal
- Hardware und Software
- Kommunikation
- Notfall- und Krisenvorsorge
- Überprüfung der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen (SOLL-IST-Abgleich)
- Finden und Bestimmen von Korrekturmassnahmen
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