- Mitarbeiter/-innen in Unternehmen
- Angehörigen von Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- der § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1 § 20) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen
- Verhaltens- und Handlungssicherheit um in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen
Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind
- Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz / Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Arbeitsschutz in Deutschland
- die gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfälle
- die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
- Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
- Notfallmanagement
- Arbeits- und Wegeunfälle
- 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
- je nach Bedarf modular erweiterbar
- maximal 20 Teilnehmer/-innen