- Mitarbeiter/-innen in Unternehmen
- Angehörigen von Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Arbeitsschutzgesetz § 10, „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Arbeitsschutzgesetz § 12, „Unterweisung“
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 29, Unterweisung über Gefahren“
- DGUV Vorschrift 1 – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ § 4, „Unterweisung der Versicherten“
- Veränderungen im Personalbestand
- Einstellung
- Versetzung
- Einsatz von Fremdfirmen
- Veränderungen in der Ablauforganisation
- Aufgaben
- betrieblichen Abläufe
- Brandschutzordnung
- gefährliche Arbeiten
- Einführung neuer Technik und Stoffe
- Maschinen
- Geräte
- Werkstoffe
- Rohstoffe und Betriebsstoffe
- Ereignisse
- Schadensereignisse
- Unfälle
- festgestellte Sachverhalte
- Betriebsbegehung
- beobachtetes Fehlverhalten
- die zu unterweisende Person/en sollen auf besondere GEFAHREN (Brand) im Objekt vorbereitet und in besondere HANDLUNGSWEISEN (Brandschutz) eingewiesen werden
- Gefährdung
- Sicherheitshinweise
- Verhalten im Brandfall
- besondere Verhaltensregeln
- Objekteinweisung
- dem Anlass entsprechend (1 - 4 Unterrichtseinheiten)
- je nach Bedarf modular erweiterbar
- maximal 30 Teilnehmer/-innen