- Mitarbeiter/-innen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen die bereits als Brandschutzbeauftragte tätig sind
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb)
- die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) empfiehlt eine Fortbildung der Brandschutzbeauftragten innerhalb von 3 Jahren nach der Ausbildung im Umfang von 16
Unterrichtseinheiten
- Auffrischung und Vertiefung des Wissens aus der Erstausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und der Kenntnisse über Brandbekämpfungseinrichtungen
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
- Aktualisierung der Kenntnisse über Brandbekämpfungseinrichtungen
- Vertiefung und Erweiterung des Wissensstandes der Brandschutzbeauftragten
- Verhalten im Brand- und Gefahrenfall
- Objektbegehung
- Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
- 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
- maximal 16 Teilnehmer/-innen