- Mitarbeiter/-innen die im Rahmen des Dienst- und Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung Aufgaben der betrieblichen Brandschutzausbildung übernehmen,
z.B.
- Brandschutzbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
- Mitglieder der Feuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“
-
im Rahmen der Pflicht alle drei Jahren eine Fortbildung mit einem Stundenumfang von 16 Stunden zu absolvieren
- diese Fortbildung erfüllt die Vorgaben der DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten vom November 2014 (vorher BGI/GUV-I 847,
VdS 3111, vfdb 12-09/01)
- PRÄVENTION + SELBSTSCHUTZ + REAKTION
- Entwicklung der Fähigkeit zur Konzeption und Durchführung von eigenen Schulungs- und Übungseinheiten
- Betriebliches Notfallmanagement
- personelle und organisatorische Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes
- Einführung betriebliche Fortbildung
- Unterweisungen im betrieblichen Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
- Ausbildung von Evakuierungshelfern
- Räumungsübungen
- Didaktik und Methodik
- 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
- maximal 16 Teilnehmer/-innen