- Mitarbeiter/-innen in Unternehmen
- Angehörigen von Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Arbeitsschutzgesetz § 10, „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Arbeitsschutzgesetz § 12, „Unterweisung“
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 29, Unterweisung über Gefahren“
- DGUV Vorschrift 1 – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ § 4, „Unterweisung der Versicherten“
- mind. jährlich
- bei Personen die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen
- Arbeitnehmer + Auszubildende die noch nicht 18 Jahre alt sind
- zwei Mal pro Jahr
- die zu unterweisende Person/en sollen im Falle eines BRANDES auf dem betrieblichen Gelände materielle Schäden verhindern und die Sicherheit aller Personen zu gewährleisten
- Einführung
- Entstehung eines Brandes verhindern
- Brand- und Rauchausbreitung verhindern
- Sichere Flucht- und Rettungswege schaffen
- Verhalten im Brandfall
- Bekämpfen eines Entstehungsbrandes
- dem Anlass entsprechend (2 - 4 Unterrichtseinheiten)
- je nach Bedarf modular erweiterbar
- maximal 30 Teilnehmer/-innen