- Mitarbeiter/-innen in Unternehmen
- Angehörigen von Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (§ 4 ArbStättV Anhang 2.3)
- Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
- die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen
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- in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten
- und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen
- bei der Anzahl der Evakuierungshelfer sollen auch
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- Schichtbetrieb
- Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel berücksichtigt werden
- Verhaltens- und Handlungssicherheit um im möglichen Gefahrenfall (auch im Brandfall) die in einem zugewiesenen Gebäudebereich befindlichen Personen organisiert und zielgerichtet zu evakuieren
- Einführung
- Notfall- und Krisenmanagement
- Verantwortung und Aufgaben des Unternehmers
- Brandschutzordnung
- Alarmierungskonzept
- Evakuierung und Räumung
- Organisation
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungszeichen - ASR-A 1.3
- Einsatz- und Hilfsmittel
- Gründe für eine Räumung / Evakuierung
- Ablauf einer Räumung
- Durchführung einer Räumung
- Fluchtverhalten von Personen
- Panik
- Vermassung
- Wegtragetechniken
- Hilfestellung bei Rollstuhlfahrern
- Durchführung am Sammelplatz
- Sonderfall - Bombendrohung
- 0,5 - 1 Tag (4 - 8 Unterrichtseinheiten)
- je nach Bedarf modular erweiterbar
- maximal 24 Teilnehmer/-innen