- Mitarbeiter/-innen in Unternehmen
- Angehörigen von Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
- PRÄVENTION + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Arbeitsschutzgesetz § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber"
- Arbeitsstättenverordnung § 4 "Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten"
- Gefahrsituation erkennen, entfernen aus gefährdeten Bereichen
- Alarmierung auslösen (Funktion von Alarmplänen / Alarmierungsketten)
- Selbsthilfeeinrichtungen aktivieren / nutzen
- Selbstrettung der Beschäftigten auf den vorgesehenen Rettungswegen
- Betreuung nicht gehfähiger Personen
- zügige und umfassende Kontrolle aller zugänglichen Räume mit der notwendigen Rück meldung
- Vollzähligkeit am Sammelplatz feststellen
- Kooperation mit der Feuerwehr
- Überprüfung und Verbesserung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation
- Einbindung von Aktionselementen, z.B. Hindernisse (Rettungswege), Rauchgeneratoren (Verrauchungssimulationen)
- Durchführung der Räumungsübung
- evt. Einbindung von Stationstrainings
- Übungsfeuerlöscher
- Wandhydranten
- Feuerlöschtrainer
- Erste Hilfe
- Auffinden von verdächtigen Gegenständen
- Auswertung + Reflexion
- je nach Anlass und Wunsch
- Teile der Belegschaft
- gesamte Belegschaft