- Unternehmen und deren Mitarbeiter/-innen der Sicherheitswirtschaft die eine Bewachungstätigkeit mit Schusswaffe durchführen
- SICHERHEIT + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Erfüllung der quartalsweisen Nachweispflicht der Schießfertigkeit für Berufswaffenträger und Bewachungsunternehmer gemäß §18 der DGUV Vorschrift 23 (Berufsgenossenschaften) mit ihrer
Dienstwaffe
- Einweisung im sicheren Umgang mit Schusswaffen
- Grundelemente des Schießens
- Waffen- und Schießausbildung
- 0.5 Tag (2 - 4 Unterrichtseinheiten)
- je nach Bedarf erweiterbar
- je nach Bedarf erweiterbar
- Dienstkleidung
- Holster
- Gürtel
- Dienstwaffe (kann bei Bedarf gestellt werden)