- Mitarbeiter/-innen der Sicherheitswirtschaft
- Angehörigen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- die firmen- und behördeninterne Trainings- und/ oder Ausbildungsaufgaben übernehmen
- VERANTWORTUNG + SICHERHEIT + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Vermitteln des fachgerechten Umgang und Handhabung der Einsatzmittel - Kurz- und Langwaffen (Pistole, Revolver, Büchse (Gewehr), Karabiner, Flinte)
- unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sowie der rechtlichen Grundlagen
- die Ausbildung soll den/die Lehrgangsteilnehmer/in auf die Schieß-Leiter/-Ausbilder-Befähigung vorbereiten, um die Prüfung erfolgreich abzuschließen
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
- Private Haftpflichtversicherung
- Waffensachkunde (Kurz- u. Langwaffe) - kann in die Ausbildung integriert werden
- 10 LE - Strafrecht (internationales Recht) Land – Maritim
- 10 LE - Waffenrecht „D“
- 10 LE - Waffen- und Munitionskunde
- 2 LE - DGUV V 23
- 14 LE - Waffen- und Schießausbildung (Theorie u. Praxis)
- 5 LE - Grundsätze Ausbildereignung u. Taktik WSA
- 4 LE - Abschlussprüfung (einschließlich Schießtest)
-
55 LE - Gesamt
- dieser Lehrgang kann im Rahmen der Zertifizierung zum AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTEN – EINSATZMITTEL angerechnet werden
- 5 Tage – 55 LE Lehreinheiten (1 LE = 45 Min.) mit Eigenlernanteilen bei Prüfungsvorbereitungen
- Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit Zertifikat und/oder Nachweis über den Ausbildungsinhalt
- maximal 12 Teilnehmer/-innen