- Mitarbeiter/-innen der Sicherheitswirtschaft die eine Bewachungstätigkeit mit Schusswaffe in folgenden Dienstbereichen durchführen
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- im Objektsicherungsdienst zur Bewachung und Absicherung von gefährdeten Liegenschaften (z.B. Bundeswehr, Kernkraftanlagen, Innenministerium, Botschaften, Landes- und Zentralbanken)
- im Begleitschutzdienst zur Bewachung und Absicherung von Sicherheitskurieren und Sicherheitstransporten (z.B. Geld- und Werttransport, Kunsttransport, Dokumententransport,
Datenträgertransport)
- im Personenschutzbereich
- maritimen Sicherheitsbereich
- vierteljährliches Nachweisschießen (Quartalsschießen) gem. DGUV V 23 für Wach- und Sicherheitspersonal
- die unternehmensinterne Trainings- und/ oder Ausbildungsaufgaben übernehmen
- Mindestalter 25 Jahre
- Waffensachkunde (Kurzwaffe)
- VERANTWORTUNG + SICHERHEIT + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Vermitteln des fachgerechten und sicheren Umgangs sowie Handhabung der Einsatzmittel - Kurzwaffen (Pistole, Revolver)
- einschließlich taktisches Verhalten im Rahmen seiner Verteidigung mit Waffe
- unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sowie der rechtlichen Grundlagen (Grundlage ist die Deutsche Rechtsprechung, einschließlich Waffenrecht)
- die Ausbildung soll den/die Lehrgangsteilnehmer/in auf die Schieß-Leiter/-Ausbilder-Befähigung vorbereiten, um die Prüfung erfolgreich abzuschließen
- Strafrecht (internationales Recht) Land – Maritim
- Waffenrecht
- Waffen- und Munitionskunde
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV V 23)
- Waffen- und Schießausbildung (Theorie u. Praxis)
- Grundsätze Ausbildereignung
- Gefahrenabwehr und Taktik
- Abschlussprüfung
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5 Tage (55 Unterrichtseinheiten)
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einschließlich Selbstlerneinheiten zur Prüfungsvorbereitung
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Dienstkleidung
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Holster
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Gürtel
- Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit Zertifikat und/oder Nachweis über den Ausbildungsinhalt
- maximal 12 Teilnehmer/-innen