- Mitarbeiter/-innen der Sicherheitswirtschaft die eine Bewachungstätigkeit mit Schusswaffe in folgenden Dienstbereichen durchführen
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- im Objektsicherungsdienst zur Bewachung und Absicherung von gefährdeten Liegenschaften (z.B. Bundeswehr, Kernkraftanlagen, Innenministerium, Botschaften, Landes- und Zentralbanken)
- im Begleitschutzdienst zur Bewachung und Absicherung von Sicherheitskurieren und Sicherheitstransporten (z.B. Geld- und Werttransport, Kunsttransport, Dokumententransport,
Datenträgertransport)
- im Personenschutzbereich
- maritimen Sicherheitsbereich
- VORBEREITUNG + ZIELERREICHUNG
- Vermittlung der Inhalte für die Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung – KURZ- UND LANGWAFFE gemäß § 7 WaffG und der AWaffV § 3 Nr. 1, 2, 3 (amtlich anerkannter Lehrgang)
- Waffenrecht
- Waffen- und Munitionskunde
- Balistik
- Strafrecht
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - DGUV Vorschrift 23
- Einweisung im sicheren Umgang mit Schusswaffen
- Grundelemente des Schießens mit Kurz- und Langwaffe
- Waffen- und Schießausbildung
- Abschlussprüfung
- 4 - 5 Tage
- die Durchführung kann als Vollzeitlehrgang oder berufsbegleitender Lehrgang erfolgen
- je nach Bedarf erweiterbar
- Waffensachkundeprüfung – KURZ- UND LANGWAFFE gemäß § 7 WaffG und der AWaffV § 3 Nr. 1, 2, 3 (amtlich anerkannter Lehrgang)
- Teilnahmezertifikat am Vorbereitungslehrgang der " Waffensachkundeprüfung – KURZ- UND LANGWAFFE gemäß § 7 WaffG und der AWaffV § 3 Nr. 1, 2, 3"
- maximal 20 Teilnehmer/-innen