Mitgliedschaften

 

  • IHK zu Rostock
  • ASW - Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V.
  • BVMS - Bundesverband mittelständischer Sicherheits-Unternehmen e.V.
  • VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit
  • VFDB - Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (GFPA - German Fire Protection Association)
  • VBBD - Verein der Brandschutzbeauftragt. in Deutschland e.V.
  • UV-RMM - Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.
  • SAMI INTERNATIONAL (Self Defense and Martial Arts Institute)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Coaching und Mentoring

§ 1 Allgemeines

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge und sonstigen Leistungen für Coachings und Mentoring von SICHERHEITSMANAGEMENT NORD OHG (nachstehend auch „Coach“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend „Kunde“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass das Unternehmen im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Unternehmen den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

 

(2) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn COACH hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn COACH in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von COACH maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber COACH abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

(3) Erfüllungsgehilfen von COACH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung von COACH.

 

(4) Gerichtsstand ist Lichtenhagen-Dorf. COACH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

 

(5) Die Geschäftsbeziehungen zwischen COACH und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

 

 

§ 2 Leistungen von COACH, Beauftragung

 

(1) COACH bietet den Kunden Dienstleistungen in den Bereichen Coaching und Mentoring an. Hierzu beauftragt der Kunde COACH in gesonderten Vereinbarungen (nachstehend: „Auftrag“).

 

(2) Der genaue Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag und ggf. den Anlagen dazu. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande kommenden Vertrages.

 

(3) Vor verbindlicher Beauftragung ist ein unverbindliches und kostenloses 30-minütiges Erstberatungsgespräch per Videochat verpflichtend. Nach einem erfolgreichen Erstgespräch unterbreitet COACH dem Kunden bei Interesse gesondert ein Angebot per E-Mail und übermittelt diese AGB.

 

(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich COACH an Angebote für zwei Wochen gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder per E-Mail zustande.

 

(5) An den Angeboten behält sich COACH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von COACH.

 

 

§ 3 Durchführung der Aufträge, Änderungsverlangen

 

(1) COACH organisiert die im jeweiligen Auftrag geregelten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. COACH bestimmt - soweit dies im Auftrag nicht verbindlich festgelegt wurde - Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. von ihr einzusetzenden Gehilfen, selbstständig. Die beauftragten Dienstleistungen werden sowohl in den Räumen von COACH, Birkenholt 5, 18107 Lichtenhagen-Dorf, als auch online per Zoom durchgeführt.

 

2) COACH erbringt die beauftragten Dienstleistungen regelmäßig in mehreren Phasen. COACH kann dabei die Durchführung einer Phase davon abhängig machen, dass der Kunde die Vergütung für die vorherigen Phasen bezahlt hat.

 

(3) Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen. COACH wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist COACH berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann die COACH nicht geltend machen. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

 

 

§ 4 Termine

 

(1) Der Termin für die Erbringungen der Leistungen wird individuell vereinbart bzw. von COACH in dem Auftrag angegeben. Die Einhaltung des Termins durch COACH setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

 

2) Sofern COACH verbindliche Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt), wird COACH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist COACH berechtigt, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet COACH unverzüglich. Unberührt bleiben auch die Kündigungsrechte des Kunden gem. § 9.

 

(3) Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

 

 

§ 5 Mitwirkungspflichten

 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von COACH in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Unterlagen, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Inhalt und Umfang der erforderlichen Mitwirkung können im Auftrag konkretisiert werden. Der Kunde informiert COACH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

 

(2) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächs. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

 

(3) Soweit der Kunde COACH Informationen, Unterlagen oder Daten zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, versichert er, dass er zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Der Kunde wird COACH diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen.

 

 

§ 6 Vergütung

 

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zu den im Auftrag festgelegten Konditionen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

 

(2) Rechnungen der COACH sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss einer jeden Phase, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

(3) Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem  COACH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht von  COACH zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 

 

 

§ 7 Gewährleistungsausschluss

 

(1) COACH erbringt lediglich Dienstleistungen und schuldet keinen bestimmten Beratungs- oder Coachingerfolg. Sofern von COACH bestimmte mögliche Erfolge dargestellt werden, so hängen diese stets von individuellen Umständen aus der Sphäre des Kunden ab und können daher für den individuellen Einzelfall nicht zugesichert werden. COACH steht dem Kunden insofern lediglich als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet. COACH schuldet und erbringt zudem keine psychologische Beratung oder Therapie.

 

(2) Ungeachtet Abs. 1 Satz 2 ist COACH ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie ist verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

(3) Die COACH wird ihre Pflichten zur Erfüllung der einzelnen Aufträge mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der Leistung auf die Mitarbeit des Kunden gem. § 5 angewiesen.

 

 

§ 8 Haftung

 

(1) In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung von COACH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung von COACH auf leicht fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und damit insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, beschränkt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet COACH nicht.

 

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

(3) Ist die Haftung von COACH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COACH.

 

 

§ 9 Vorzeitige Beendigung von Aufträgen

 

(1) COACH und der Kunde können einzelne Aufträge vorzeitig beenden, wenn

 

a) im jeweiligen Auftrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist;

 

b) in den Fällen des § 4 Abs. 2;

 

c) ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch COACH liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und der Kunde diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch COACH ausräumen kann,

 

(2) Jede Kündigung bedarf der Textform.

 

 

§ 10 Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

 

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat COACH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat COACH alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat.

 

 

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

 

(1) Die Urheberrechte an den von COACH und ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen verbleiben bei COACH.

 

(2) Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von COACH zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung der Leistung eine Haftung von COACH gegenüber Dritten, beispielsweise für die Richtigkeit der Leistung.

 

(3) Der Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt COACH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/ oder Schadensersatz.

 

 

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

 

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Datenträger und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils die andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Auftrags und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Auftrags hinaus.

 

(2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftrags fort.

 

(3) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,

 

a) die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,

 

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

 

c) die die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

 

d) die die andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

 

e) die die andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen entwickelt hat,

 

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

 

(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen von COACH unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, es sei denn sie sind gesetzlich hierzu verpflichtet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch COACH erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften und nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung.